Medien- und Konferenztechnik

Medien- und konferenztechnische Produkte werden von uns speziell nach den Bedürfnissen des Betreibers geplant und angeboten.

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne, oder senden Sie uns Ihre Anfrage unter der Rubrik Kontakt.

 

Wollen Sie sich erste Informationen bzw. einen ersten Überblick über die Vielfalt der Produkte verschaffen, empfehlen wir nachfolgende Partnerlinks:

Projektoren – Displays:

 

Panasonic

Epson

Luxion

Neuordnung der Funkfrequenzen

Aktuell:

Detailierte Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Link der Bundesnetzagentur Bonn.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzplan/frequenzplan-node.html

 

Stand 2015

Auswirkungen der Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk der Bundesnetzagentur auf die Nutzung von UHF Frequenzen für drahtlose Produktionsmittel

Als Fachfirma für Beschallungstechnik informieren wir Sie heute über den aktuellen Stand der Versteigerung von Funkfrequenzen.

 

Aufgrund der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration (LTE) zur Verbeserung der mobilen Internetversorgung und der damit verbundenen Versteigerung von UHF Frequenzbereichen ergeben sich weitreichende Änderungen für den Betrieb drahtloser Mikrofonanlagen. 

 

Durch den Auslauf der Allgemeinzuteilung ist ein Betrieb von drahtlosen Mikrofonsystemen im Frequenzbereich 790 – 820 MHz nur noch eingeschränkt bis 2015 möglich und kann bereits heute – überwiegend im ländlichen Bereich  gestört werden. Alle Betreiber von solchen Anlagen in diesem Bereich sind damit von den Änderungen betroffen und müssen handeln. Diese Allgemeinzuteilung (gebührenfrei) läuft 2015 aus und wird nicht verlängert.

Der Bereich 863-865 MHz kann auch nach 2015 gebührenfrei genutzt werden, in diesem jedoch relativ schmalen Frequenzbereich können nur 3 – 4 Mikrofonkanäle betrieben werden, dieser Bereich wird jedoch auch für andere Anwendungen verwendet z.B. Garagentoröffner, Funkwetterstation usw. und kann deshalb auch von Störungen betroffen sein.

 

Wir empfehlen Ihnen die Überprüfung der bei Ihnen im Einsatz befindlichen Funkmikrofone auf Ihre Frequenzen, um bereits im Vorfeld Störungen zu erkennen und nicht erst bei Veranstaltungen. Dies betrifft alle drahtlosen Mikrofonsysteme im Frequenzbereich 790 – 820 MHz und 838 bis 862 MHz. 

 

Sollten Ihre Funkmikrofone in o.g. Frequenzbereich liegen, wird eine Neuanschaffung unumgänglich. 

Der Frequenzbereich 721 bis 746 MHz ist gebührenpflichtig, jedoch auch nach 2015 störungsfrei betreibbar.

 

Anmerkung zu den anmeldepflichtigen Funk-Frequenzen
Die genauen Gebühren für eine Neueinrichtung  bzw. einer Funkstelle des Durchsagefunks für Funkmikrofone (Drahtlose Mikrofone) müssten Sie bei Ihrer zuständigen Bundesnetzagentur erfragen.  

  

Die Gebühren ergeben sich aufgrund der Erteilung einer einmaligen Urkunde sowie einer Jahresgebühr pro Sender, dabei ist für eine Anlage, d.h. für mehrere Sendestrecken, die gemeinsam betrieben werden nur eine Urkunde erforderlich. Die Gebühr pro Urkunde beträgt einmalig 130 Euro für 10 Jahre, zusätzlich wird eine jährliche Gebühr pro Sender von ca. 9-10 Euro erhoben.

 

Beim Ausfüllen des Antrages sind wir Ihnen gerne behilflich.

Gerne unterbreiten wir auf Wunsch ein Angebot über Funksysteme namhafter Hersteller wie AudioTechnica – Sennheiser – AKG – beyerdynamic – E-Voice, etc. mit entsprechendem Zubehör.

 

Bei der Einrichtung vor Ort werden Frequenzen durch Berechnung ermittelt und festgelegt,  die simultan zu 100% harmonieren.