Elektroinstallation

Elektromeisterbetrieb

 

Wir sind Mitglied der

– Elektro-Innung Kaiserslautern/Donnersberg

– Handwerkskammer Pfalz

– Konzessionsträger der Enegergieversorgungsunternehmen (z.B. Pfalzwerke, Stadtwerke Neustadt)

Herstellerunabhängig und neutral beraten wir Sie bei all Ihren Fragen rund um das Thema Gebäude- und Systemtechnik

Als eingetragener Meisterbetrieb im Elektrohandwerk und Mitglied der Elektroinnung werden selbstverständlich alle Arbeiten gemäß den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ bzw. DIN-VDE-Bestimmungen, z.B. DIN VDE 0100 ausgeführt, Profitieren Sie als Endkunde durch die Einhaltung der Vorschriften und deren direkte Umsetzung.

 

Nachfolgend eine Reihe Normen und Gesetze die einzuhalten sind als eingetragener Handwerker

Eine Reihe von weiteren für den Errichter wichtigen DIN-VDE-Bestimmungen sind im sogenannten „Auswahlordner für das Elektrotechniker-Handwerk“ des VDE-Verlags Berlin enthalten, den jeder eingetragene Handwerker besitzen sollte.

 

Planungsgrundlagen, Art und Umfang der Mindestausstattung sowie Festlegungen zur Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel finden sich in der Norm DIN 18015: Elektrische Anlagen in Wohngebäuden.

In der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)“ vom 21.06.1979 ist grundsätzlich festgelegt, dass elektrische Anlagen bei Kunden nur durch einen bei VNB eingetragenen Elektroinstallateur errichtet, erweitert, verändert und unterhalten werden dürfen.

 

In den AVBEltV ist festgelegt, dass die EVU „Technische Anschlussbedingungen“ (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz herausgeben können, so dass sie in der Praxis in jedem VNB-Bereich etwas anders aussehen. Die TAB sind im Juli 2000 anlässlich der Liberalisierung des Strommarktes grundlegend überarbeitet worden, u.a. mit dem Ziel, die vielen unterschiedlichen TAB-Fassungen zu vereinheitlichen (TAB 2000).

Stand 2017 bitte beachten:

 

(Auszug aus Wikipedia)

Die Technische Anschlussbestimmungen (TAB) regeln den Anschluss an das Stromnetz der Verteilnetzbetreiber in Deutschland.

Die Technische Anschlussbestimmungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energieversorgungsunternehmen, die Forderungen an die elektrischen Anlagen der Endkunden stellen.

Nachfolgender Link führt zu umfangreichen Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anschlussbedingungen

Ergänzend zu den TAB (Technische Anschlußbedingungen) sind die NAV (Niederspannungs Anschlußverordnungen) der EVU (Energieversorgungsunternehmen), zu beachten.

Siehe hierzu den Beispiellink zu den Pfalzwerken:

https://www.pfalzwerke-netz.de/netzanschluss.php

 

Die „Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen EVU und Elektroinstallateur“ sehen vor, dass in dieses Verzeichnis nur solche Elektroinstallateure aufgenommen werden dürfen, die in die Handwerksrolle eingetragen sind (und damit ihre Qualifikation nachgewiesen haben) sowie eine entsprechende Werkstattausrüstung einschließlich einer Auswahl aus dem Normenwerk besitzen. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis wird durch einen Ausweis nachgewiesen, der nur für das jeweilige EVU bzw. jetzt den Verteilungsnetzbereich gilt.

Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik (BG ETEM) – DGUV – Unfallverhütungsvorschriften besitzen Gesetzeskraft. Sie beziehen sich ausdrücklich auf die anerkannten VDE-Bestimmungen (anerkannte Regeln der Technik).

 

Die für die Elektroinstallation wichtigsten BG-Vorschriften sind:

DGUV Vorschrift 1 – bisher BGV A1

– Grundsätze der Prävention (z.B. Gefährdungsbeurteilung)

DGUV Vorschrift 2 – bisher BGV A2

– Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

DGUV Vorschrift 3 – bisher BGV A3

– Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel (z.B. VDE 0100 Teil 400 sowie 600 u.f.)

– Ortsveränderliche Geräte und Betriebsmittel (z.B. VDE 0701 / 0702)

 

(DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

 

Die DGUV V3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel enthält insbesondere Vorschriften und Fristen für die Erst- und Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen.

Das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“, das sogenannte Gerätesicherheitsgesetz besagt, dass technische Arbeitsmittel nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Regeln der Sicherheitstechnik entsprechen.
Nach diesem Gesetz dürfen Hersteller ihre Produkte mit dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) versehen, wenn sie von einer zugelassenen Stelle, dem VDE-Prüf- und Zertifizierungsinstitut, geprüft worden sind. Das GS-Zeichen, das VDE-Zeichen, die Kombination beider sowie weitere Zeichen bescheinigen, dass das Betriebsmittel den Sicherheitsanforderungen entspricht.

 

Mit der Zunahme der Schäden erarbeiteten die Sachversicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – bisher Verband der Schadenversicherer (VdS) – die VdS-Vorschriften und –Merkblätter (hier bleibt die Bezeichnung VdS erhalten), deren Beachtung dringend anzuraten ist, da sonst der Versicherungsschutz verloren gehen kann.

 

Über weitere Vorschriften und Verordnungen, die bei der Planung elektrischer Anlagen im konkreten Fall anzuwenden sind, geben die Berufsgenossenschaften sowie die Bau- und Gewerbeausichtsämter Auskunft. Das können z.B. folgende sein:

 

  • Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)
  • Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer
  • Gewerbeordnung mit ergänzenden Vorschriften
  • Arbeitsstättenverordnung und Arbeitstättenrichtlinien
  • Aufzugsverordnung
  • Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen
  • Landesbauordnungen mit ihren ergänzenden Vorschriften und ggf. noch weitere

 

Sonstige Normen

  • DIN VDE 0105 Teil 100
    Betrieb von elektrischen Anlagen

     
  • DIN VDE 0603 Teil 1
    Installationskleinverteiler und Zählerplätze

     
  • DIN VDE 0604 Teil 3
    Sockelleistenkanäle

     
  • DIN VDE 0606 Teil 1
    Installationsdosen

     
  • DIN VDE 0660 Teil 501
    Baustromverteiler

     
  • DIN VDE 0660 Teil 50
    Schienenverteiler

     
  • DIN EN ISO 16484-3, Systeme der Gebäudeautomation (GA) – Teil 3: Funktionen
     
  • DIN 18012
    Haus-Anschlusseinrichtungen in Gebäuden – Raum- und Flächenbedarf – Planungsgrundlagen

     
  • DIN 18013
    Nischen Für Zählerplätze (Elektrizitätszähler)

     
  • DIN 18014
    Fundamenterder

     
  • DIN 18015 Teil 1
    Elektrische Anlagen in Wohngebäuden; Planungsgrundlagen

     
  • DIN 18015 Teil 2
    Elektrische Anlagen in Wohngebäuden; Art und Umfang derMindestausstattung

     
  • DIN 18015 Teil 3
    Elektrische Anlagen in Wohngebäuden; Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel

     
  • DIN EN 61000-4-6; VDE 0847-4-6 Ausgabe: 2008-04
    Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 4-6: Prüf- und Messverfahren – Störfestigkeit gegen leitungsgeführte Störgrößen, induziert durch hochfrequente Felder (IEC 61000-4-6:2003 + A1:2004 + A2:2006); Deutsche Fassung EN 61000-4-6:2007 + Corrigendum August 2007

 

Für ausführliche und vollumfängliche Erläuterungen bzw. Informationen benutzen sie nachfolgenden Link:

Berufsgenossenschaft.